Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Staubli Capital (staublicapital.com) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Bei Kryptowerten ist eine Frage oft wichtiger als der sichtbare Kontostand: Wer kontrolliert die Coins tatsächlich? Wer bei Staubli Capital (staublicapital.com) Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte hält, sollte deshalb nicht nur auf Kursgewinne und Auszahlungen achten. Entscheidend kann sein, ob die Plattform die Kryptowerte tatsächlich für den Kunden verwahrt, wie sie getrennt werden und was bei Verlusten oder einer Rückübertragung gilt. Genau dafür enthält die europäische MiCA-Verordnung inzwischen konkrete Regeln.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Staubli Capital (staublicapital.com) Kryptowerte nicht herausbekommt, widersprüchliche Angaben zur Verwahrung erhält oder einen Verlust von Coins feststellt, kann mir den Vorgang über anlagebetrug.de im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung übermitteln.

Ein Krypto-Guthaben ist nicht dasselbe wie tatsächliche Verwahrung

Auf einer Benutzeroberfläche kann beispielsweise stehen: „2,4 ETH verfügbar“.

Diese Zahl allein beantwortet jedoch nicht, wie die Kryptowerte technisch und rechtlich gehalten werden. MiCA definiert die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten als Sicherung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der dafür notwendigen Zugangsmittel, beispielsweise privater kryptografischer Schlüssel.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) Erfahrungen würde ich deshalb unterscheiden zwischen dem angezeigten Guthaben und der tatsächlichen Verwahrstruktur.

Interessant ist insbesondere: Gibt es eine individuelle Wallet? Werden Sammelwallets verwendet? Wer besitzt die Private Keys? Und kann der Kunde seine Kryptowerte tatsächlich an eine eigene Adresse übertragen?

Staubli Capital (staublicapital.com) muss bei Verwahrung eine konkrete Vereinbarung vorsehen

Artikel 75 MiCA stellt besondere Anforderungen an Anbieter, die Kryptowerte für Kunden verwahren.

Zwischen Anbieter und Kunde muss eine Vereinbarung bestehen, in der Pflichten und Verantwortlichkeiten der Verwahrung geregelt werden. Darüber hinaus muss der Anbieter eine Verwahrungsstrategie mit internen Regeln und Verfahren besitzen, die den Schutz der Kryptowerte beziehungsweise ihrer Zugangsmittel sicherstellen soll.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) wäre deshalb ein bloßer Satz wie „Ihre Kryptowährungen werden sicher gespeichert“ wenig aussagekräftig.

Entscheidend ist, welche konkreten Bedingungen gelten.

Wer trägt beispielsweise Verantwortung bei einem technischen Verlust? Wie wird mit Blockchain-Forks oder anderen Ereignissen umgegangen? Welche Auszahlungs- und Übertragungsrechte bestehen?

Alle drei Monate kann ein eigener Bestandsnachweis relevant werden

MiCA enthält außerdem eine Vorgabe, die viele Anleger noch nicht kennen.

Ein Krypto-Verwahrer muss seinen Kunden mindestens alle drei Monate und zusätzlich auf deren Verlangen eine elektronische Aufstellung der für sie verbuchten Kryptowerte zur Verfügung stellen. Darin sollen insbesondere die betreffenden Kryptowerte, der jeweilige Bestand, ihr Wert und während des Zeitraums erfolgte Übertragungen ausgewiesen werden.

Für Staubli Capital (staublicapital.com) kann dieser Punkt praktisch sehr wertvoll sein.

Angenommen, das Dashboard zeigt im September ein Guthaben von 35.000 Euro. Der Kunde verfügt jedoch über keine einzige separate Bestandsaufstellung und kann auch keine entsprechenden Dokumente herunterladen.

Dann würde ich nachfragen, welche Nachweise tatsächlich vorhanden sind.

Staubli Capital (staublicapital.com): Kryptowerte sollen nicht einfach zum Eigenvermögen des Anbieters werden

Auch die Trennung von Kundeneigentum und Eigenvermögen spielt unter MiCA eine zentrale Rolle.

Artikel 70 verlangt angemessene Vorkehrungen, damit Eigentumsrechte der Kunden geschützt werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass ein Anbieter die Kryptowerte seiner Kunden für eigene Rechnung verwendet.

Zusätzlich verlangt Artikel 75, dass die Kryptowerte von Kunden auf der Distributed Ledger technisch von den eigenen Kryptowerten des Verwahrers getrennt werden. ESMA hat 2025 ausdrücklich erläutert, dass hierfür grundsätzlich unterschiedliche Wallet-Adressen für Kundenguthaben und Eigenbestände verwendet werden sollen.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) wäre deshalb interessant, wenn der Anbieter erklärt, sämtliche Kunden- und Unternehmensbestände befänden sich ohne weitere Differenzierung in derselben Wallet-Struktur.

Das beweist keinen Betrug. Es kann aber regulatorische Fragen aufwerfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Was passiert, wenn die Coins bei Staubli Capital (staublicapital.com) verloren gehen?

Hier enthält MiCA eine für Kunden besonders wichtige Haftungsregel.

Verliert ein Krypto-Verwahrer Kryptowerte oder die dafür erforderlichen Zugangsmittel aufgrund eines Ereignisses, das ihm zurechenbar ist, haftet er gegenüber dem Kunden. Die Haftung ist nach Artikel 75 grundsätzlich auf den Marktwert der verlorenen Kryptowerte zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt.

Nicht jeder Blockchain-Vorfall fällt automatisch darunter.

Der Anbieter haftet nach der Regelung nicht für Ereignisse, die unabhängig von seiner Dienstleistung und seinem Betrieb eingetreten sind und von ihm nicht kontrolliert werden konnten, beispielsweise bestimmte inhärente Probleme der Distributed Ledger.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) kommt es deshalb entscheidend auf die Ursache an.

Ein angeblicher „Blockchain-Fehler“ ist rechtlich etwas anderes als der Verlust privater Schlüssel durch mangelhafte interne Sicherheitsprozesse.

Staubli Capital (staublicapital.com) und Sub-Custody: Wer hält die Coins im Hintergrund?

Manche Kryptoanbieter lagern die tatsächliche Verwahrung an andere Unternehmen aus.

Auch dafür bestehen Grenzen. ESMA hat 2025 klargestellt, dass ein MiCA-Verwahrer für eine solche Unterverwahrung grundsätzlich nur einen Anbieter einsetzen darf, der selbst nach Artikel 59 MiCA entsprechend zugelassen ist. Kunden müssen darüber informiert werden.

Für einen Fall mit Staubli Capital (staublicapital.com) würde ich deshalb prüfen, ob neben der sichtbaren Plattform noch ein weiterer Custodian auftaucht.

Beispiel: Im Kundenbereich steht lediglich „institutionelle Cold Storage“. Erst in einem Nebensatz der Vertragsbedingungen findet sich der Name eines externen Verwahrers.

Dann kann dessen regulatorischer Status ebenfalls relevant werden.

Eine Auszahlung darf nicht einfach in eine andere Kryptowährung umgewandelt werden

Besonders aktuell ist eine Klarstellung der Europäischen Kommission vom 18. Februar 2026.

Danach müssen Anbieter, die Kryptowerte verwahren, Verfahren besitzen, um die für Kunden gehaltenen Kryptowerte beziehungsweise die Zugangsmittel möglichst schnell zurückzugeben. Dabei ist mit „Rückgabe“ grundsätzlich dieselbe Art von Kryptowert gemeint, die zum Zeitpunkt des Rückgabeverlangens gehalten wurde.

Das ist für Staubli Capital (staublicapital.com) praktisch bedeutsam.

Hat ein Kunde beispielsweise Dogecoin verwahren lassen, genügt es nicht ohne Weiteres, ihn darauf zu verweisen, Dogecoin zunächst zwangsweise in Bitcoin oder Euro umzutauschen, nur weil direkte DOGE-Auszahlungen technisch nicht angeboten werden.

Gerade bei einer Staubli Capital (staublicapital.com) Auszahlung sollte deshalb dokumentiert werden, was konkret verlangt wurde und welche Begründung die Plattform für eine Ablehnung liefert.

Auch Rechte aus Kryptowerten müssen berücksichtigt werden

Kryptowerte können mit zusätzlichen Rechten verbunden sein.

Artikel 75 MiCA verlangt grundsätzlich, dass Verwahrer die Ausübung der mit den Kryptowerten verbundenen Rechte ermöglichen und Ereignisse, die Kundenrechte schaffen oder verändern können, unverzüglich im Positionsregister berücksichtigen. ESMA hat 2025 klargestellt, dass ein standardisierter Nutzungsvertrag diesen Grundsatz nicht einfach pauschal beseitigen kann.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) könnte dies beispielsweise relevant werden, wenn eine technische oder wirtschaftliche Veränderung eines Tokens Auswirkungen auf die Kundenposition hat.

Dann sollte nachvollziehbar bleiben, ob und wie diese Veränderung verbucht wurde.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) interessiert mich deshalb nicht nur der Kontostand

Ein möglicher Staubli Capital (staublicapital.com) Betrug lässt sich nicht allein daran festmachen, dass Kryptowerte verwahrt werden oder eine Auszahlung einmal verzögert ist. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Krypto-Betrug, Anlagebetrug, Trading-Betrug, Broker-Betrug und digitalem Finanzbetrug.

Bei Staubli Capital (staublicapital.com) würde ich deshalb insbesondere Verwahrvereinbarung, Bestandsaufstellungen, Wallet-Informationen, Transaktions-Hashes, Auszahlungsversuche und Angaben zu externen Custodians sichern. Gerade seit MiCA gibt es deutlich konkretere Maßstäbe dafür, wie regulierte Krypto-Verwahrung ausgestaltet sein soll.

Wer seine Kryptowerte bei Staubli Capital (staublicapital.com) nicht zurückerhält oder Zweifel daran hat, ob die dargestellten Bestände überhaupt nachvollziehbar verwahrt werden, kann mir die Unterlagen über anlagebetrug.de zusenden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, welche Auffälligkeiten erkennbar sind und welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen.