swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) – Auszahlung problematisch? Anwalt erläutert Prüfwege
Eine Festgeldanlage kann problematisch werden, obwohl zunächst überhaupt keine Auszahlung verlangt wird. Ein besonders wichtiger Zeitpunkt ist die Verlängerung der Laufzeit: Der angebliche Berater meldet sich kurz vor Fälligkeit, präsentiert ein neues Angebot und empfiehlt, Kapital sowie Zinsen direkt weiter anzulegen. Bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) sollte deshalb nicht nur die ursprüngliche Einzahlung untersucht werden. Auch jede spätere Aufstockung, Prolongation oder Wiederanlage kann rechtlich eine eigenständige Bedeutung haben.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) mehrfach Geld eingezahlt oder vermeintliche Zinserträge erneut angelegt hat, kann den Ablauf über anlagebetrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Warum die Verlängerung einer Festgeldanlage ein entscheidender Moment ist
Festgeld hat normalerweise einen klar definierten Zeitraum. Läuft die vereinbarte Dauer ab, stellt sich die Frage, was mit Kapital und Zinsen geschieht.
Bei problematischen Angeboten kann genau dieser Zeitpunkt genutzt werden, um eine tatsächliche Auszahlung hinauszuschieben. Statt 50.000 Euro Kapital und beispielsweise 1.750 Euro Zinsen zurückzuzahlen, wird eine neue Laufzeit vorgeschlagen. Der Anleger sieht damit keinen einzigen Euro auf seinem eigenen Konto, obwohl ihm rechnerisch bereits ein höheres Guthaben präsentiert wird. Weitere im Zusammenhang mit diesem Angebot genannte Domains sind swiss-zins-vergleichreview.com, swiss-zins-vergleichreview.org, swiss-zins-vergleichbewertung.com, swiss-zins-vergleich.org, swiss-zins-vergleich.net. Ob sie tatsächlich demselben Betreiber zuzuordnen sind, sollte überprüft werden.
Aus meiner Sicht ist deshalb entscheidend, zwischen echter Auszahlung und bloßer buchmäßiger Gutschrift zu unterscheiden. Eine Zahl in einer Abrechnung bedeutet wirtschaftlich etwas anderes als Geld, über das der Anleger tatsächlich wieder verfügen konnte.
swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com): Jede Aufstockung kann eine neue Investitionsentscheidung sein
Für die rechtliche Bewertung mehrerer Zahlungen gibt es eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Im Urteil vom 8. März 2023, Az. 1 StR 281/22, befasste sich der BGH mit einem Anlagebetrug, bei dem ein Anleger seinen Anlagebetrag über mehrere Jahre erhöhte. Vor jeder weiteren Geldübergabe war eine neue Entscheidung des Geschädigten erforderlich. Der Täter spiegelte jeweils erneut eine vertragsgemäße Anlage und entsprechende Zinsen vor.
Der BGH bewertete diese neuen Täuschungen strafrechtlich als eigenständig relevant. Eine ursprüngliche Grundvereinbarung machte spätere Aufstockungen nicht automatisch zu einem einzigen Vorgang. Auch die Domain swiss-zins-vergleichreview.com sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Für swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) kann das bedeuten: Eine erste Einzahlung von 20.000 Euro, eine spätere Erhöhung um 30.000 Euro und eine weitere Zahlung von 50.000 Euro sollten nicht einfach zu „100.000 Euro Gesamtschaden“ zusammengefasst werden. Vielmehr sollte für jede Tranche geprüft werden, welche Aussagen ihr vorausgingen.
Angebliche Zinsen können neues Kapital nur vortäuschen
Der BGH-Fall zeigt noch eine weitere interessante Konstellation. Dort wurden dem Anleger angeblich erwirtschaftete Zinsen von 14.980 Euro zugerechnet und zusammen mit zusätzlichem Kapital schließlich ein vermeintlicher Anlagebetrag von 100.000 Euro dargestellt.
Genau hier entsteht ein wichtiger Unterschied.
Ein Anleger kann glauben, sein Vermögen sei gewachsen, obwohl die angeblichen Zinsen niemals tatsächlich erwirtschaftet oder ausgezahlt wurden. Werden diese Papiererträge anschließend „wiederangelegt“, sieht das Konto auf dem Papier immer größer aus.
Bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) würde ich deshalb genau berechnen, wie viel echtes Geld tatsächlich überwiesen wurde und welcher Teil des später angezeigten Vermögens ausschließlich aus behaupteten Zinsen bestand.
Beispiel: 80.000 Euro Einzahlung plus angeblich 3.200 Euro Jahreszins ergeben 83.200 Euro. Werden danach weitere 40.000 Euro eingezahlt und alles zusammen verlängert, kann eine Übersicht 123.200 Euro ausweisen. Tatsächlich stammen aber nur 120.000 Euro aus realen Zahlungen des Anlegers. Auch die Domain swiss-zins-vergleichreview.org sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) und das Problem der automatischen Wiederanlage
Auch die Vertragsbedingungen zur Fälligkeit verdienen Aufmerksamkeit.
Manche Festgeldprodukte sehen eine automatische Verlängerung vor, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei einem seriösen Vertragsverhältnis muss nachvollziehbar sein, welche Regelung vereinbart wurde und zu welchen Konditionen eine Verlängerung erfolgt.
Bei einem möglichen Festgeldbetrug stellt sich dagegen eine andere Frage: Existierte die angebliche Anlage überhaupt, die verlängert werden sollte?
Wenn swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) kurz vor Ablauf einer Laufzeit plötzlich ein besonders attraktives Folgeangebot unterbreitet, würde ich prüfen, ob tatsächlich eine Vertragsverlängerung vorliegt oder lediglich verhindert werden soll, dass der Anleger eine Auszahlung verlangt.
Gerade eine Prolongation kann Kriminellen zusätzliche Zeit verschaffen, weil der Geschädigte weitere sechs oder zwölf Monate keinen Anlass sieht, sein Kapital einzufordern.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Mehrere Zahlungen sollten getrennt dokumentiert werden
Wer mehrfach investiert hat, sollte deshalb für jede Zahlung einen eigenen Vorgang anlegen.
Relevant sind Datum und Höhe der Überweisung, der zuvor angebotene Zinssatz, die vereinbarte Laufzeit und insbesondere die Kommunikation unmittelbar vor der Zahlung. Auch die Domain swiss-zins-vergleichbewertung.com sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Warum wurde nochmals investiert?
Gab es angeblich ein Sonderkontingent? Wurde eine höhere Verzinsung ab einem bestimmten Mindestbetrag angeboten? Sollte ein auslaufendes Festgeld verlängert werden?
Bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) können gerade solche Unterschiede zeigen, dass einzelne Zahlungen auf unterschiedlichen Erklärungen beruhten.
Das ist sowohl für die Beweisführung als auch für die Schadensberechnung erheblich. Eine pauschale Gesamtsumme erzählt häufig nicht die ganze Geschichte.
swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com): Vorsicht bei angeblichen Mindestbeträgen für bessere Konditionen
Ein typisches Vertriebsmittel bei Geldanlagen ist die Aussicht auf bessere Konditionen bei höheren Einlagen. Wirtschaftlich kann es hierfür bei echten Banken durchaus unterschiedliche Angebote geben. Problematisch wird es, wenn eine solche Schwelle vor allem dazu dient, weitere Zahlungen auszulösen.
Ein Beispiel: Zunächst werden 40.000 Euro angelegt. Danach teilt der Ansprechpartner mit, ab 75.000 Euro könne er einen „institutionellen Zinssatz“ freischalten. Der Anleger überweist weitere 35.000 Euro. Auch die Domain swiss-zins-vergleich.org sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Später folgt die Aussage, für einen nochmals besseren Tarif seien mindestens 100.000 Euro erforderlich.
Bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) wäre dann für jede Erhöhung zu untersuchen, ob diese vermeintlichen Konditionsstufen überhaupt real existierten. Gerade nachträgliche Änderungen sollten nicht einfach als Bestandteil des ursprünglichen Geschäfts behandelt werden.
Unterschiedliche Laufzeiten können unterschiedliche Schäden bedeuten
Auch zeitlich können sich mehrere Festgeldpositionen überschneiden.
Ein Anleger könnte beispielsweise 30.000 Euro für sechs Monate, 50.000 Euro für zwölf Monate und später weitere 70.000 Euro für zwei Jahre angelegt haben. Fällt zunächst nur die Auszahlung der ersten Position aus, muss das nicht bedeuten, dass sämtliche anderen Beträge bereits fällig sind.
Für die juristische Aufarbeitung ist diese Differenzierung wichtig.
Bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) würde ich daher nicht nur die Gesamtsumme erfassen, sondern jede vermeintliche Festgeldposition mit eigener Fälligkeit, Zinshöhe und Zahlungsgrundlage dokumentieren. So lässt sich genauer bestimmen, wann welche Zusage nicht erfüllt wurde und welche Kommunikation danach folgte.
Was ich bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) aus mehreren Anlagephasen herauslesen kann
Mehrfache Investitionen erzählen häufig die Entwicklung eines Falls.
Eine kleine erste Einzahlung kann dem Vertrauensaufbau dienen. Danach folgen möglicherweise eine Aufstockung, die vermeintliche Wiederanlage von Zinsen und schließlich eine Verlängerung kurz vor dem ursprünglichen Auszahlungstermin. Erst in der Gesamtschau wird sichtbar, wie sich der Anlagebetrag über Monate oder Jahre erhöht hat. Auch die Domain swiss-zins-vergleich.net sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Deshalb prüfe ich als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) nicht nur den letzten Kontostand. Entscheidend ist für mich, welches reale Kapital wann geflossen ist und durch welche konkreten Aussagen jede einzelne Investitionsentscheidung ausgelöst wurde.
Wer bei swiss-zins-vergleich.com (swiss-zins-vergleich.com) mehrfach Festgeld angelegt, Beträge aufgestockt oder eine angebliche Wiederanlage akzeptiert hat, kann mir die zeitliche Abfolge über anlagebetrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung kann ich einordnen, welche Anlagephasen für die weitere rechtliche Prüfung besonders wichtig sind.
Hinweis zu Firecrest Capital: In der zugrunde liegenden Übersicht ist dieser Fall als Namensmissbrauch beziehungsweise Identitätsmissbrauch gekennzeichnet. Demnach soll der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens unbefugt verwendet worden sein; die Vorwürfe richten sich nicht ohne Weiteres gegen das echte Unternehmen. Die konkrete Zuordnung und die Umstände sollten unabhängig überprüft werden.