Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Tagesgeld Betrugsfälle bei bekannten Banken: Identitätsmissbrauch, falsche Bankangebote und die Frage der Haftung

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Wer bei einem vermeintlichen Tagesgeldangebot einer bekannten Bank Geld verloren hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings haftet eine Bank nicht automatisch, nur weil Kriminelle ihren Namen missbraucht haben. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Tagesgeldkonto eröffnet wurde, wer die Zahlung erhalten hat und ob einer beteiligten Bank eine konkrete Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Bei dieser Betrugsform ist ausgerechnet die Bekanntheit des Kreditinstituts Teil des Problems. Ein Anleger möchte seine Ersparnisse sicher verwahren und entscheidet sich bewusst gegen riskante Finanzprodukte. Er vertraut auf einen etablierten Namen, eine vermeintlich regulierte Bankverbindung und die zugesagte Verfügbarkeit seines Geldes.

Erst später zeigt sich, dass die angebliche Tagesgeldanlage möglicherweise nur auf dem Bildschirm existierte.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Als auf Festgeldbetrugsfälle, Anlagebetrug und Finanzbetrug spezialisierter Rechtsanwalt beschäftige ich mich mit der rechtlichen Aufarbeitung solcher Täuschungen.

Meine zentrale These: Nicht die gefälschte Bankwerbung ist für die Rückforderung das schwierigste Problem, sondern die Trennung zwischen scheinbarem Vertragspartner, tatsächlichem Zahlungsempfänger und möglichen weiteren Verantwortlichen.

Drei Banken, drei unterschiedliche Rollen – und ein geschädigter Anleger

Wer Tagesgeld Betrugsfälle bei bekannten Banken rechtlich untersuchen möchte, sollte zunächst die verschiedenen Rollen im Zahlungsverkehr verstehen.

Die erste Bank ist das Institut, dessen Name für das Angebot verwendet wird. Das kann beispielsweise BNP Paribas sein. Kriminelle könnten den Eindruck erwecken, eine Tagesgeldanlage werde unmittelbar bei diesem Institut geführt.

Die zweite Bank ist die Hausbank des Anlegers. Von dort wird das Geld überwiesen.

Die dritte Bank ist das Institut, bei dem das Empfängerkonto geführt wird. Dieses Konto kann tatsächlich existieren, ohne dass es irgendeine Verbindung zum versprochenen Tagesgeldprodukt hat.

Diese Rollen können zusammenfallen, müssen es aber nicht.

Gerade bei angeblichen Angeboten unter Namen wie Santander, ING oder Deutsche Bank ist deshalb zu prüfen, welche Gesellschaft tatsächlich Vertragspartner werden sollte und wohin das Geld geflossen ist.

Wichtig: Die genannten Banknamen dienen der Veranschaulichung möglicher Identitätsmissbrauchskonstellationen. Damit wird weder behauptet, dass bei jedem dieser Institute ein konkreter Betrugsfall vorliegt, noch dass die jeweilige Bank an einer Täuschung beteiligt war.

Was bedeutet Identitätsmissbrauch bei einem Tagesgeldangebot?

Identitätsmissbrauch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Dritte den Namen, die Unternehmensangaben oder das Erscheinungsbild eines realen Kreditinstituts unberechtigt verwenden.

Die Täter können eine Webseite gestalten, die einer offiziellen Bankpräsenz ähnelt. Sie können E-Mail-Signaturen, Vertragsformulare und vermeintliche Mitarbeiteridentitäten nachahmen.

Besonders gefährlich ist die Verbindung mit einem angeblichen Vermittler.

Dieser erklärt beispielsweise, er könne Tagesgeld bei Commerzbank oder DKB zu exklusiven Konditionen vermitteln.

Der Anleger kommuniziert daraufhin ausschließlich mit dem Vermittler und erhält niemals eine unabhängig überprüfte Bestätigung des angeblichen Kreditinstituts.

Ein wesentlicher Unterschied zu gewöhnlicher irreführender Werbung besteht darin, dass die Identität des vermeintlichen Vertragspartners selbst Teil der Täuschung wird.

Juristisch ist deshalb zu fragen, ob der genannten Bank überhaupt eine rechtsgeschäftliche Erklärung zugerechnet werden kann.

Ein kopiertes Logo oder eine nachgeahmte Unterschrift genügt dafür nicht.

Warum ist die versprochene tägliche Verfügbarkeit ein wichtiger Beweisansatz?

Tagesgeld zeichnet sich durch eine andere Vertragsstruktur als Festgeld aus.

Während Festgeld grundsätzlich für eine vereinbarte Laufzeit gebunden wird, soll Tagesgeld nach den jeweiligen Vertragsbedingungen kurzfristig verfügbar sein.

Daraus ergeben sich besondere Fragen, wenn ein angeblicher Anbieter Auszahlungen verweigert.

Warum kann der Anleger keine Auszahlung auf sein hinterlegtes Referenzkonto veranlassen? Weshalb soll plötzlich eine Sperrfrist gelten? Warum verlangt ein angeblicher Bankmitarbeiter eine zusätzliche Freigabegebühr?

Solche Umstände können auf eine Täuschung hinweisen.

Sie beweisen allerdings nicht automatisch, dass das gesamte Angebot betrügerisch war. Auch bei echten Konten können etwa gesetzliche Prüfungen oder technische Störungen auftreten.

Meine anwaltliche Einschätzung: Bei Tagesgeldbetrug sollte der angekündigte Auszahlungsmechanismus ebenso genau untersucht werden wie die ursprüngliche Einzahlung. Die Art, wie ein Anbieter Auszahlungswünsche behandelt, kann wesentliche Widersprüche sichtbar machen.

Wie entstehen falsche Tagesgeldangebote unter bekannten Banknamen?

Eine hypothetische Fallkonstellation verdeutlicht den Mechanismus.

Ein Anleger möchte 75.000 Euro für einige Monate anlegen. Über eine Internetanzeige gelangt er zu einem vermeintlichen Vergleichsportal.

Dort wird ein Tagesgeldangebot unter dem Namen einer bekannten europäischen Bank beworben.

Nach einer digitalen Registrierung erhält er Vertragsunterlagen. Ein angeblicher Kundenbetreuer erklärt, die Kontoeröffnung sei abgeschlossen.

Die Einzahlung soll auf eine IBAN erfolgen, deren Kontoinhaber nicht eindeutig aus den Vertragsunterlagen hervorgeht.

Wenige Tage nach der Überweisung erscheint im Kundenportal ein Guthaben.

Als der Anleger später 20.000 Euro zurücküberweisen möchte, verlangt der Anbieter eine zusätzliche Identitätsprüfung. Danach bleibt die Auszahlung aus.

Eine direkte Nachfrage bei der genannten Bank ergibt, dass dort kein Tagesgeldkonto auf seinen Namen geführt wird.

Jetzt muss geklärt werden, wer die Internetseite betrieb, wem das Empfängerkonto gehörte und welche rechtlichen Beziehungen tatsächlich bestanden.

Die Darstellung eines Guthabens im Kundenportal ersetzt keinen Nachweis über eine echte Bankeinlage.

Warum können sogar echte Bankkonten für den Betrug genutzt werden?

Ein reales Konto kann als Empfängerkonto für betrügerisch veranlasste Zahlungen dienen.

Die Bank, die dieses Konto führt, kann selbst ein reguliertes und seriöses Institut sein.

Damit ist die Zahlung technisch ausführbar. Das macht aber die behauptete Tagesgeldanlage nicht echt.

Ein Anleger könnte beispielsweise glauben, sein Geld werde bei Crédit Agricole angelegt, während die Zahlung tatsächlich auf ein Konto bei einem anderen Institut erfolgt.

Bei angeblichen Angeboten von Société Générale oder ABN AMRO wäre derselbe Prüfungsansatz erforderlich: Besteht eine nachvollziehbare Verbindung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem versprochenen Produkt?

Die Existenz einer IBAN beantwortet diese Frage nicht.

Für eine mögliche Rückforderung ist vielmehr zu untersuchen, ob der Empfänger das Geld ohne rechtlichen Grund erhalten hat, ob eine Täuschung nachweisbar ist und welche weiteren Personen beteiligt waren.

Wann haftet die Bank, deren Identität gestohlen wurde?

Die rechtliche Ausgangslage ist eindeutig: Der bloße Missbrauch eines Banknamens begründet keine automatische Haftung des betroffenen Instituts.

Wenn unbekannte Dritte unter dem Namen von Rabobank, Barclays oder UBS angebliche Tagesgeldverträge ausstellen, wird die jeweilige Bank dadurch nicht ohne Weiteres Vertragspartner.

Anders kann die rechtliche Bewertung ausfallen, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen.

Denkbar sind beispielsweise zurechenbare Erklärungen, tatsächlich bestehende Vertragsbeziehungen oder eigenständige Pflichtverletzungen.

Diese Voraussetzungen müssen jedoch konkret festgestellt werden.

Es genügt nicht, darauf zu verweisen, dass der Anleger aufgrund der bekannten Marke Vertrauen gefasst hat.

Ich halte es für rechtlich verfehlt, die Bekanntheit einer Bank mit einer umfassenden Verantwortung für jeden Identitätsmissbrauch gleichzusetzen. Ebenso wenig darf eine mögliche Haftung ohne Prüfung der tatsächlichen Umstände ausgeschlossen werden.

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Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Welche Verantwortung trägt die Hausbank des Anlegers?

Bei der überweisenden Bank ist zunächst die Autorisierung der Zahlung zu prüfen.

Hat der Kontoinhaber eine Überweisung nicht wirksam autorisiert, kann grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB bestehen.

Hat er die Zahlung dagegen selbst wirksam freigegeben, weil er einem betrügerischen Tagesgeldangebot vertraute, ist die Überweisung nicht allein aufgrund der Täuschung unautorisiert.

Damit entfällt nicht zwingend jede denkbare Haftung.

Eine eigenständige Pflichtverletzung der Bank kann unter bestimmten Umständen rechtlich relevant sein.

Dafür müssen jedoch die einschlägigen Pflichten, ihre Verletzung und die Ursächlichkeit für den Schaden nachgewiesen werden.

Die bloße Tatsache, dass eine Überweisung an Betrüger ausgeführt wurde, reicht regelmäßig nicht aus.

Welche Bedeutung hat die Empfängerüberprüfung bei Tagesgeldbetrug?

Seit Oktober 2025 gelten im Euroraum neue Anforderungen zur Überprüfung von Empfängernamen bei erfassten Euro-Überweisungen.

Der sogenannte Empfängerabgleich soll sichtbar machen, ob der angegebene Name zur verwendeten IBAN passt.

Gerade bei Identitätsmissbrauch kann das Ergebnis wichtig sein.

Hat ein Anleger beispielsweise angenommen, Geld an Postbank oder TARGOBANK zu überweisen, obwohl der tatsächliche Zahlungsempfänger anders bezeichnet war, sollte die damalige Rückmeldung des Zahlungsdienstleisters dokumentiert werden.

Entscheidend ist allerdings die konkrete Zahlungsart.

Tagesgeldkonten als Sparkonten unterliegen nicht automatisch denselben Regelungen wie Zahlungskonten. Die Überweisung von einem Girokonto kann dagegen in den Anwendungsbereich der Empfängerüberprüfung fallen.

Ein positiver Namensabgleich bedeutet zudem nicht, dass eine Tagesgeldanlage bei der beworbenen Bank existiert.

Meine Bewertung: Der Empfängerabgleich ist ein zusätzlicher Prüfungsansatz, aber kein Ersatz für die Untersuchung des tatsächlichen Vertragsverhältnisses.

Wann kommt eine Haftung der Empfängerbank in Betracht?

Die Empfängerbank ist das Institut, bei dem die betrügerisch veranlasste Zahlung eingeht.

Bei der rechtlichen Untersuchung können Kontoeröffnung, Kontoinhaberschaft und Zahlungsbewegungen relevant sein.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch.

Insbesondere muss unterschieden werden zwischen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Bank und möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen eines geschädigten Dritten.

Auch die Verletzung geldwäscherechtlicher Pflichten begründet nicht ohne Weiteres einen individuellen Erstattungsanspruch.

Eine tragfähige Haftungsprüfung erfordert eine konkrete Anspruchsgrundlage, eine nachweisbare Pflichtverletzung und einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Vermögensschaden.

Für mich ist deshalb entscheidend, nicht vorschnell jede beteiligte Bank als Anspruchsgegner zu behandeln. Vielmehr muss ihre jeweilige Funktion im tatsächlichen Geschehen präzise ermittelt werden.

Welche Rückforderungsansprüche können Geschädigte geltend machen?

Gegen unmittelbar verantwortliche Täter kommen insbesondere deliktische Schadensersatzansprüche in Betracht.

Rechtlich relevant sind § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie unter entsprechenden Voraussetzungen § 826 BGB.

Bei Vermögensverschiebungen ohne rechtlichen Grund kann außerdem § 812 BGB Bedeutung gewinnen.

Allerdings ist gerade im Bereicherungsrecht sorgfältig zu prüfen, wer tatsächlich etwas erlangt hat und zwischen welchen Personen eine rechtlich relevante Leistung erfolgte.

Die bloße Identifizierung eines Kontoinhabers beantwortet diese Fragen noch nicht abschließend.

Auch vertragliche Ansprüche können in Betracht kommen, wenn tatsächlich eine zurechenbare Vereinbarung mit einem bestimmten Unternehmen zustande gekommen ist.

Eine rechtlich fundierte Rückforderung muss deshalb die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen getrennt untersuchen.

Welche Rolle spielt die Einlagensicherung?

Bei einer echten Bankeinlage kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Einlagensicherung greifen.

Im europäischen Regelfall beträgt das gesetzliche Sicherungsniveau 100.000 Euro pro Einleger und Bank.

Bei einem vorgetäuschten Tagesgeldkonto besteht möglicherweise jedoch überhaupt keine entsprechende Einlage bei dem genannten Institut.

Eine gefälschte Kontobestätigung oder ein kopiertes Informationsblatt zur Einlagensicherung ändert daran nichts.

Vor jeder weiteren Prüfung muss daher feststehen, ob ein echtes Einlagenverhältnis entstanden ist.

Die bloße Existenz eines regulierten Kreditinstituts genügt nicht.

Was können Ermittlungsakten zur Aufklärung beitragen?

Bei einer strafrechtlichen Untersuchung können Informationen über tatsächliche Kontoinhaber, weitere Zahlungswege und mögliche Beteiligte gewonnen werden.

Ein Rechtsanwalt kann für Geschädigte unter den Voraussetzungen des § 406e StPO Akteneinsicht beantragen.

Die Einsicht kann allerdings vom Ermittlungsstand und entgegenstehenden rechtlichen Interessen abhängen.

Besonders relevant sind Erkenntnisse darüber, wer die Zahlung erhalten hat und ob Vermögenswerte noch vorhanden sind.

Ein Anspruch gegen einen unbekannten Täter kann rechtlich begründet sein, aber praktisch schwer durchsetzbar bleiben.

Deshalb gehört auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer Forderung zur anwaltlichen Bewertung.

Welche Unterlagen sind bei Identitätsmissbrauch besonders wichtig?

Geschädigte sollten möglichst die vollständige Entstehung des angeblichen Tagesgeldvertrags dokumentieren.

Dazu gehören Werbeanzeigen, Internetadressen, Kontoeröffnungsunterlagen, E-Mails, Nachrichten, Zahlungsbelege und Auszahlungsversuche.

Besonders hilfreich können Dokumente sein, aus denen hervorgeht, welche Bank angeblich Vertragspartner war und welcher Zahlungsempfänger tatsächlich genannt wurde.

Auch Hinweise auf angebliche Kooperationen mit Instituten wie Consorsbank, comdirect, 1822direkt, einer Sparkasse oder Volksbank sollten aufbewahrt werden.

Die Nennung solcher Institute in betrügerischen Unterlagen wäre zunächst eine Behauptung des jeweiligen Anbieters, kein Beweis für eine tatsächliche Geschäftsbeziehung.

Was sollten Betroffene unmittelbar nach der Entdeckung tun?

Bei einem konkreten Verdacht ist schnelles Handeln erforderlich.

Zunächst sollte die eigene Bank informiert und ein Überweisungsrückruf beantragt werden. Eine Rückzahlung ist dadurch nicht garantiert.

Anschließend sollte die angebliche Tagesgeldbank über unabhängig ermittelte Kontaktdaten kontaktiert werden.

Lassen Sie bestätigen, ob tatsächlich ein Konto auf Ihren Namen besteht.

Sichern Sie sämtliche digitalen Unterlagen und erstatten Sie Strafanzeige.

Danach sollten mögliche Ansprüche gegen Täter, Zahlungsempfänger und gegebenenfalls weitere Beteiligte geprüft werden.

Wichtig ist außerdem die rechtzeitige Untersuchung zivilrechtlicher Verjährungsfristen. Eine Strafanzeige allein hemmt diese nicht automatisch.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Hilfe bei Tagesgeldbetrug und Identitätsmissbrauch

Rechtsanwalt Martin Wehrmann befasst sich bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht schwerpunktmäßig mit Festgeldbetrugsfällen, Anlagebetrug und Finanzbetrug. Dazu gehört auch die rechtliche Aufarbeitung betrügerischer Tagesgeldangebote unter missbrauchten Banknamen.

Über anlagebetrug.de können Geschädigte eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Meine abschließende Bewertung: Bei Tagesgeld Betrugsfällen unter bekannten Banknamen darf die rechtliche Untersuchung nicht bei der gefälschten Identität stehen bleiben. Entscheidend sind die tatsächliche Kontostruktur, die Zahlungswege, die Rolle der beteiligten Banken und die Voraussetzungen möglicher Ansprüche.

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich seriös beurteilen, welche Schritte zur Rückforderung des verlorenen Geldes sinnvoll erscheinen.