Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?
Wer bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) investiert hat, sollte nicht nur Kontoauszüge, Chatverläufe und Zahlungsbelege sichern. Ein Dokument kann mindestens genauso wichtig sein: das Krypto-Whitepaper. Gerade bei kleineren Token wird es häufig wie eine technische Broschüre behandelt, die kaum jemand vollständig liest. Rechtlich kann darin jedoch entscheidend sein, was über Projekt, Risiken, Rechte, Technologie und Verantwortliche tatsächlich erklärt wurde.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Trading-Betrug, Krypto-Betrug und verweigerten Auszahlungen. Bei auffälligen Erfahrungen mit Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) kann ein Vergleich zwischen ursprünglichem Whitepaper, späteren Änderungen und den tatsächlichen Aussagen im Vertrieb neue Ansatzpunkte liefern.
Ein Whitepaper muss weit mehr als Werbung enthalten
Für zahlreiche Kryptowerte verlangt MiCA ein Whitepaper mit einem umfangreichen Informationsprogramm. Artikel 6 nennt unter anderem Angaben zum Anbieter beziehungsweise Emittenten, zum konkreten Krypto-Projekt, zu den mit dem Token verbundenen Rechten und Pflichten, zur verwendeten Technologie sowie zu den wesentlichen Risiken. Selbst bestimmte Umweltauswirkungen des eingesetzten Konsensmechanismus gehören mittlerweile zum vorgesehenen Informationsumfang.
Das kann bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) besonders interessant werden, wenn der Anleger einen Token angeboten bekam, dessen wirtschaftlicher Zweck nur vage beschrieben wurde.
Ein Satz wie „revolutionäres Blockchain-Projekt mit enormem Potenzial“ ersetzt keine nachvollziehbare Darstellung des tatsächlichen Projekts.
Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com): Wer steht hinter dem angebotenen Token?
Für eine Prüfung interessiert mich zunächst die Identität der Beteiligten.
Wer hat den Token herausgegeben? Wer hat seine Zulassung zum Handel beantragt? Gibt es einen anderen Anbieter? Und wurde das Whitepaper möglicherweise sogar von einem Handelsplatz erstellt?
MiCA verlangt gerade diese Zuordnung. Das Dokument soll erkennen lassen, welche Personen oder Unternehmen hinter dem Angebot stehen und wer für die Informationen verantwortlich ist.
Bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) kann dadurch ein Widerspruch sichtbar werden.
Beispiel: Im Verkaufsgespräch wird behauptet, ein deutsches Technologieunternehmen stehe hinter dem Projekt. Im Whitepaper erscheint dagegen eine Gesellschaft aus einem Drittstaat. In den Geschäftsbedingungen findet sich wiederum ein drittes Unternehmen.
Solche Abweichungen sollte man nicht als bloße Formalität abtun.
Fehler im Whitepaper müssen später korrigiert werden
Besonders relevant ist Artikel 12 MiCA.
Taucht nach Veröffentlichung ein erheblicher neuer Umstand, ein wesentlicher Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit auf, die die Bewertung eines Kryptowertes beeinflussen kann, muss das veröffentlichte Whitepaper grundsätzlich angepasst werden. Das gilt während des öffentlichen Angebots beziehungsweise solange der betreffende Kryptowert zum Handel zugelassen ist.
Bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) stellt sich daher nicht nur die Frage, was ursprünglich geschrieben wurde.
Ebenso wichtig ist: Was wusste der Anbieter später?
Angenommen, ein Whitepaper erklärt, ein bestimmtes Produkt solle im Oktober starten. Monate später steht fest, dass die technische Entwicklung eingestellt wurde. Trotzdem wird weiterhin mit der alten Projektbeschreibung geworben.
Dann kann die fehlende Aktualisierung rechtlich relevant werden.
Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) und die Sieben-Tage-Regel
Änderungen sollen nicht heimlich über Nacht vorgenommen werden.
Nach Artikel 12 MiCA muss ein geändertes Whitepaper grundsätzlich mindestens sieben Arbeitstage vor seiner Veröffentlichung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dabei sind auch die Gründe für die Änderung mitzuteilen. Nach Veröffentlichung muss der Markt über die Änderung und ihre Ursachen informiert werden.
Für Geschädigte kann deshalb gerade der zeitliche Ablauf interessant sein.
Version 1 verspricht beispielsweise eine bestimmte Token-Nutzung.
Version 2 enthält plötzlich einen deutlich erweiterten Risikohinweis.
Version 3 streicht einen ursprünglich angekündigten wirtschaftlichen Vorteil vollständig.
Bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) sollte deshalb möglichst nicht nur die aktuelle Fassung gespeichert werden.
Alte Versionen dürfen nicht einfach verschwinden
Hier liefert MiCA eine ungewöhnlich konkrete Beweisregel.
Frühere Fassungen eines Whitepapers und der dazugehörigen Marketingkommunikation müssen grundsätzlich mindestens zehn Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Alte Versionen sollen ausdrücklich als nicht mehr gültig gekennzeichnet und mit der aktuellen Fassung verlinkt werden.
Das ist für die Aufarbeitung eines möglichen Betrugs bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) bemerkenswert.
Denn Anleger erleben häufig, dass Webseiten im Nachhinein verändert werden. Aussagen über hohe Erträge verschwinden, Risiken werden ergänzt oder Unternehmensbeschreibungen umgeschrieben.
Ein vorhandenes Versionsarchiv kann zeigen, was zu welchem Zeitpunkt tatsächlich kommuniziert wurde.
Kostenfreie Ersteinschätzung
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Auch der Handelsplatz muss einen Token vorher prüfen
Nicht jeder Kryptowert darf auf einer regulierten Krypto-Handelsplattform einfach ohne nähere Prüfung erscheinen.
Artikel 76 MiCA verlangt vom Betreiber unter anderem klare Zulassungskriterien. Vor Aufnahme eines Kryptowertes muss der Handelsplatz dessen Eignung beurteilen. Dabei sollen insbesondere die Zuverlässigkeit der verwendeten technischen Lösung sowie mögliche Verbindungen zu illegalen oder betrügerischen Aktivitäten berücksichtigt werden. Auch Erfahrung, bisherige Tätigkeit und Reputation des Emittenten beziehungsweise Entwicklerteams spielen eine Rolle.
Bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) kann deshalb folgende Frage sinnvoll sein:
Wenn ein unbekannter Token plötzlich prominent beworben wird – welche Prüfung soll seiner Handelsaufnahme vorausgegangen sein?
Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com): Auch Liquidität entscheidet darüber, ob ein Token handelbar bleibt
Die Prüfung endet nicht mit der erstmaligen Aufnahme.
Nach Artikel 76 müssen Handelsplattformen auch Bedingungen festlegen, unter denen ein Kryptowert dauerhaft handelbar bleibt. Dazu können ausdrücklich Liquiditätsschwellen und wiederkehrende Informationspflichten gehören. Ebenso müssen Voraussetzungen definiert werden, unter denen der Handel ausgesetzt werden kann.
Ein praktisches Beispiel:
Auf Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) steigt ein kleiner Token zunächst von 0,40 Euro auf 2,10 Euro. Anschließend verschwindet praktisch die gesamte Nachfrage. Der Kunde kann seine Position trotz eines angezeigten Wertes von 70.000 Euro nicht verkaufen.
Dann ist nicht allein der auf dem Bildschirm sichtbare Kurs interessant.
Entscheidend ist, ob tatsächlich ausreichend Liquidität bestand, um diesen Preis am Markt zu erzielen.
Falsche Whitepaper-Angaben können eine eigene Haftungsfrage auslösen
MiCA geht noch einen Schritt weiter.
Artikel 15 sieht ausdrücklich eine mögliche Haftung vor, wenn ein vorgeschriebenes Whitepaper unvollständige, unfaire, unklare oder irreführende Informationen enthält und einem Anleger dadurch ein Schaden entsteht. Erfasst werden können der Anbieter, die Person, die die Handelszulassung beantragt, beziehungsweise der Betreiber der Handelsplattform und Mitglieder ihrer Leitungsorgane.
Der Anleger muss dabei unter anderem darlegen können, dass die fehlerhafte Information seine Entscheidung beeinflusst hat.
Bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) wird deshalb wichtig, wann das Whitepaper gelesen oder übermittelt wurde und welche konkrete Aussage für das Investment ausschlaggebend war.
Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com): Eine Haftung lässt sich nicht einfach in den AGB ausschließen
Auch das ist ausdrücklich geregelt.
Eine vertragliche Klausel, die die in Artikel 15 vorgesehene Haftung ausschließen oder beschränken soll, hat insoweit keine rechtliche Wirkung.
Ein versteckter Satz wie „Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für Angaben im Whitepaper“ löst das Problem damit nicht automatisch.
Gerade bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) lohnt deshalb ein Vergleich zwischen Whitepaper und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Widersprechen sich beide Dokumente, sollte geklärt werden, welche Informationen dem Anleger tatsächlich vor seiner Entscheidung vorlagen.
Bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) kann die Dokumentenhistorie wichtiger sein als der heutige Internetauftritt
Ein professioneller Webauftritt lässt sich innerhalb weniger Stunden verändern. Alte Versprechen können verschwinden, neue Risikohinweise eingefügt und Verantwortliche ausgetauscht werden.
Ein Whitepaper besitzt dagegen unter MiCA einen wesentlich strukturierteren rechtlichen Rahmen.
Wer bei Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) investiert hat, sollte deshalb vorhandene Whitepaper-Versionen, Download-Daten, Werbeunterlagen und E-Mails sichern. Besonders hilfreich ist eine Chronologie: Welche Fassung galt zum Zeitpunkt des Kaufs? Was wurde später verändert? Welche neuen Risiken wurden ergänzt? Und stimmen Projektbeschreibung und tatsächliche Entwicklung überhaupt überein?
Solche Details können bei Erfahrungen mit Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com), einer verweigerten Auszahlung oder einem Verdacht auf Betrug einen bislang unbeachteten Prüfungsansatz eröffnen.
Betroffene können Whitepaper, Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise und weitere Informationen zu Wealthy Asset Management (wealthyassetmanag.com, web.wealthy-assetmanagement.com) über anlagebetrug.de übermitteln. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht biete ich dort eine kostenfreie Ersteinschätzung an und prüfe, welche rechtlichen Ansatzpunkte sich aus den Dokumenten und dem konkreten Investitionsverlauf ergeben.